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Gehörschutz

EINSATZGEBIETE:

In einer Umgebung mit viel oder starkem Lärm, z.B. in der Nähe von lauten Maschinen, von Straßenbauarbeiten oder vom Flughafen, muss der Arbeitgeber seit 2006 Gehörschutz zur Verfügung stellen. Das gilt für Lärm ab 80 dB(A).

Auch bei anderen Gelegenheiten wird der Pegel oft enorm überschritten. Auch hier gelten Richtlinien (EU-Richtlinie für Arbeitgeber, DIN 15905-5 für zulässige Lautstärken) und es sollte Gehörschutz getragen werden.

WEITERE EINSATZGEBIETE:

  • Diskothekenbesuch / Konzertbesuch
  • Musizieren mit Instrumenten (elektrische Gitarre, Bass, Schlagzeug etc.)
  • Laute/r Bettnachbar/in (Schnarchen etc.)
  • Laute Verkehrsmittel (Flugzeug, Bahn etc.)
  • Schießsport

und vieles mehr, was ungesund laute Geräusche erzeugt

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Montag bis Donnerstag

9:00 – 13:00 Uhr und
14:30 – 18: Uhr

Gerhard-Rohlfs-Str. 50
28757 Bremen

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Fax: 0421 698 999 78

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